So geht's zum Führerschein

Auf Deinem Weg zum Führerschein bist Du bei uns gut aufgehoben. Wir begleiten Dich von Anfang an mit unseren kompetenten Fahrlehrern bis zum Ziel: dem eigenen Führerschein.

Alle benötigten Unterlagen erhältst Du mit Deiner Anmeldung bei uns, welche wir gerne mit Dir Schritt für Schritt durchgehen.
Bei unseren Fahrlehrern, die Du alle während des Theorieunterrichts kennen lernen wirst, findest Du mit Sicherheit den richtigen Begleiter für Deine Fahrausbildung. Denn nur in einer entspannten Atmosphäre und mit gegenseitigem Vertrauen klappt es auch locker mit dem Führerschein. Unser Team nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil und ist somit immer auf dem neusten Ausbildungsstand. Zudem sind wir Mitglied im Fahrlehrerverband.

Eventuelle Ängste vor dem Fahren oder auch vor den Prüfungen nehmen wir Dir durch gute Vorbereitung und eine professionelle Ausbildung.

Solltest Du Fragen oder Sorgen haben, kannst Du jederzeit zu uns kommen, wir haben stets ein offenes Ohr für Dich.
Von unserem Theorieunterricht kannst Du Dir auch gerne schon vor Deiner Anmeldung "live" ein Bild machen. Besuche einfach eine unserer drei Filialen und finde heraus, ob wir zu Dir passen.

Adressen und Telefonnummern findest Du hier.

Wie viele Theoriestunden brauche ich?

Klasse B:
12x Grundunterricht, 2x klassenspezifische Einheiten (Technik).
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse: 6x Grundunterricht, 2x klassenspezifische Einheiten.

Klasse A, A1 und M:
12x Grundunterricht, 4x klassenspezifische Einheiten speziell für Motorrad.
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse: 6x Grundunterricht, 4x klassenspezifische Einheiten.

Klasse AM:
12x Grundunterricht, 2x klassenspezifische Einheiten speziell für Motorrad.
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse: 6x Grundunterricht, 2x klassenspezifische Einheiten.

(1 Einheit entspricht 90 min.)

Wie viele Sonderfahrten sind vorgeschrieben?

Für Klasse B, A, A1:
5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten (Fahrten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit)

Nur bei Erweiterung von Klasse A1 auf A:
3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Beleuchtungsfahrt (Fahrt bei Dämmerung bzw. Dunkelheit)

Für Klasse BE (Anhänger)
3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und 1 Beleuchtungsfahrt (Fahrt bei Dämmerung bzw. Dunkelheit)

Für die Klasse AM werden keine Sonderfahrten benötigt.

Bei der Aufstiegsprüfung von A1 auf A2 oder A2 auf A wird nur eine praktische Prüfung verlangt.

Was benötige ich für meinen Führerschein?

Nach Deiner Anmeldung bekommst Du von uns Deinen Fahrerlaubnis-Antrag, welchen Du zusammen mit einem biometrischen Passbild, einem aktuellen Sehtest (nicht älter als einem 1/2 Jahr), den Du bei jedem Optiker bekommst, und einer Bescheinigung über eine Teilnahme an einem Kurs zur "Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen" (Erste-Hilfe-Kurs) beim Rathaus Deines Wohnortes abgibst. Gegebenenfalls kommen noch die Unterlagen für BF17 dazu, die Du zusammen mit dem Antrag in der Fahrschule erhältst. Wenn dieser Antrag bearbeitet ist, was etwa 5-6 Wochen dauert, kannst Du Deine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Alles Weitere erfährst Du direkt bei uns.
Hier steht Dir Anja bei allen Fragen zur Seite, Du kannst sie gerne unter der Mobilnummer 0173 3185619 erreichen.

Wenn ich Fragen habe...

Das Büro unserer Hauptstelle in Bempflingen ist in der Regel vormittags besetzt. Da auch wir Termine haben, bitten wir deshalb um eine kurze telefonische Absprache. Außerdem sind wir zu den Büro- und Anmeldezeiten vor dem Theorieunterricht sowohl persönlich als auch telefonisch für Dich da. Du kannst Dich außerhalb dieser Zeiten auch immer gerne an Anja oder direkt an unsere Fahrlehrer wenden. Die Mobil- Telefonnummern findest Du unter "TEAM" beim jeweiligen Porträt.

Was Du noch wissen solltest

Mit Deiner Anmeldung zum Führerschein wird der Grundbetrag fällig. Du kannst den Betrag bar in die Fahrschule mitbringen oder überweisen. Mit dem Grundbetrag bezahlst Du den theoretischen Unterricht und den Verwaltungsaufwand. Nachdem Du Dich bei uns angemeldet hast, stellen wir Dir einen Antrag aus. Diesen musst Du beim Rathaus Deines Wohnorts abgeben. Für den Antrag benötigst Du ein biometrisches Passbild, einen aktuellen Sehtest und einen Nachweis, dass Du einen mindestens neun Unterrichtseinheiten umfassenden Kurs für "Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen" besucht hast.

BF17 - begleitetes Fahren

So funktioniert BF17:
Für den BF17 Führerschein kannst Du Dich schon mit 16 ½ Jahren in unserer Fahrschule anmelden. Dort machst Du dieselbe Fahrausbildung wie ältere Fahrschüler. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommst Du als BF 17-Teilnehmer nach Deinem 17. Geburtstag die Prüfungsbescheinigung. Zusammen mit Deinem Ausweis gilt sie in Deutschland und in Österreich als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.

Bis zu Deinem 18. Geburtstag darfst Du dann in Begleitung der Personen Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind . Deinen richtigen Führerschein erhältst Du nach Deinem 18. Geburtstag über das Landratsamt.

Folgende Bedingungen müssen die Begleitpersonen erfüllen:
- Sie müssen 30 Jahre oder älter sein
- Sie müssen seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse B besitzen
- Sie dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Für die Begleiter gilt außerdem die 0,5- Promille - Grenze.
Über Verhaltensregeln für die Begleitpersonen geben unsere Fahrlehrer gerne Auskunft.

Erste Hilfe - hier findest Du die Anlaufstellen

M-A-U-S Reutlingen M-A-U-S Nürtingen Die Johanniter Deutsches Rotes Kreuz
Diakonisches Institut
Gbd. Karlsruher Versicherungen 4.OG
Federnseestraße 4
72764 Reutlingen
www.erstehilfe.de
K3N - die Neue Stadthalle
(Eingang bei Zentralbar)
Heiligkreuzstraße 4
72622 Nürtingen
www.erstehilfe.de
www.johanniter.de - siehe Termine Internetseite
www.drk-reutlingen.de